Die Synode ist die gesetzgebende Behörde der Landeskirche. Jede Kirchgemeinde ist - bestimmt durch die Anzahl Mitglieder - mit einer gewissen Anzahl "Synodalen" vertreten. Wir haben die Berechtigung für 2 Personen.
Die Amtsdauer der Synodemitglieder beträgt 4 Jahre. Momentan läuft die Amtsperiode 2023 - 2026. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Wiederwahl möglich. Die Synodalen werden durch die Kirchgemeinde-Mitglieder an der Urne gewählt.