Mitgliedschaft von Eltern und Taufpaten
Gemäss der Kirchenordnung der Reformierten Landeskirche Aargau müssen bei der Taufe ein Elternteil und das Kind der reformierten Kirche angehören. Die Paten gehören einer christlichen Konfession an.
Die Taufpaten - das Patenamt
Das Patenamt ist ein Ehrenamt in der Tradition des christlichen Glaubens, mit der schönen Aufgabe, ein Kind auf dem Weg des Erwachsenwerdens zu begleiten.
Die Taufpaten bezeugen die Taufe und verpflichten sich, das Kind auf dem Weg in diese Welt und im christlichen Glauben zu begleiten.