Kirchenaustritt
Wenn Sie sich überlegen, aus der Kirche auszutreten, sollten Sie die Konsequenzen bedenken. Sie verlassen eine Gemeinschaft und verzichten damit auf alle Dienste im Zusammenhang mit dieser Gemeinschaft: Auf die Taufe eines Kindes, die kirchliche Trauung, die Möglichkeit, Gotte oder Götti zu werden und auf ein kirchliches Begräbnis.
Wie vorgehen?
Der Austritt aus der Landeskirche erfolgt durch persönliche, schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege unserer Kirchgemeinde. Treten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erkklärung aus (Familie), so muss jede Person die Austrittserklärung eigenhändig unterschreiben. Kollektive Austrittserklärungen sind ungültig.
Gut zu wissen
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie auf jeden Fall Ihre Familienangehörigen über Ihr Vorhaben informieren.
Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich, wir halten Ihnen die Türe offen.